2.1 Immaterialgüterrechte (Geistiges Eigentum)
3.1 Adressen jeglicher Art sowie persönliche Daten
3.2 Archäologische Kulturgüter (Funde / Objekte)
3.3 Arzneimittel und Medizinprodukte
3.4 Ausweise und Lizenzen von Behörden
3.5 Autobahnvignetten (gebraucht)
3.6 Decodier- / Entschlüsselungssoftware sowie Decodier- / Entschlüsselungshardware
3.7 Drogen und andere bewusstseinsverändernde Stoffe
3.8 Eintrittskarten, Flugtickets & Fahrscheine
3.9 E-Mail-Adressen, Domains, Lizenzen, Registerrechte und Bannerwerbeplätze
3.11 Fernmeldeanlagen, insbesondere Funkanlagen, die gegen die Fernmeldegesetzgebung verstossen
3.12 Geräte für widerrechtliches Abhören
3.13 Gestohlene Produkte und andere Produkte, die nicht dem Verkäufer gehören
3.16 Kriegsmaterial und Armeematerial
3.17 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, die dem Lebensmittelgesetz unterstehen
3.19 Menschliche Körperteile und Organe
3.20 Nationalsozialismus / Rassismus / Politischer Extremismus
3.21 Pornographie, sexuelle und gewaltdarstellende Inhalte
3.23 Waffen jeglicher Art, insbesondere Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie Munition jeglicher Art
3.24 Wertpapiere, Finanzdienstleistungen und Münzen
3.25 Zigaretten und bestimmte weitere Tabakerzeugnisse
3.26 Immobilien, Grundstücke und die beschränkten dinglichen Rechte
4.3 Esoterische Dienstleistungen
5 Weitere Gründe, wieso ein Angebot gelöscht wird
5.1 Andere Sprachen als Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch
5.3 Gewinn- oder Spendenversprechen
5.5 Irreführende Angaben / Unlauteres Verhalten
5.6 Manipulation von Suchergebnissen oder anderen Funktionen der Plattform Ricardo
5.7 Miet-/Abonnementvertrag, etc.
5.9.1 Adressen, E-Mail, Telefonnummern, Kontodaten
5.9.2 Angaben bei Schmuck und Uhren
5.10 Verkauf ausserhalb Ricardo / Kiloware
5.12 Sonstige Verstösse gegen rechtliche Vorschriften und die guten Sitten
Ricardo AG führt die vorliegende nicht abschliessende und laufend aktualisierte Verbotsliste mit Produkten, deren Angebot rechtliche Vorschriften verletzt, gegen die guten Sitten oder gegen allgemeine ricardo-Grundsätze verstösst und deren Angebot ohne ausdrückliche Erlaubnis durch Ricardo AG verboten ist. Ricardo AG ist befugt, entsprechende Angebote zu löschen.
Des Weiteren können Angebote gelöscht werden, die ungenügende oder irreführende Angaben beinhalten. Ausdrücklich vorbehalten bleiben zudem die Rechte von Ricardo AG gemäss Ziff. IV.B. der AGB. Selbst wenn diese Verbotsliste Ausnahmen vorsieht (d.h. das Angebot in einzelnen, definierten Fällen zulässt), behält sich Ricardo das Recht vor, von diesen Ausnahmen abzuweichen.
Ist keine abweichende Angabe vorhanden, gilt ein Passus für alle Angebote auf Ricardo. Bei Unsicherheit bitten wir Sie, zuerst den Kundendienst zu kontaktieren.
Es ist verboten auf Ricardo Handlungen vorzunehmen, welche in irgendeiner Art und Form Rechte Dritter verletzen. Darunter fallen Urheber-, Marken-, Design- oder Patentrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, Wettbewerbsrechte sowie weitere Schutzrechte Dritter.
Ricardo unterstützt die Inhaber von Schutzrechten. Diese können Ricardo Angebote melden, welche ihre Rechte verletzen und eine Entfernung dieser Angebote bewirken.
2.1 Immaterialgüterrechte (Geistiges Eigentum)
Angebote, Texte und bildliche Darstellungen, welche ein Mitglied auf der ricardo-Website in irgendeiner Art und Form (Angebotsbeschreibungen, Bewertungen, Einträge im Rahmen der „Fragen und Antworten“ etc.) veröffentlicht oder auf sonstige Weise über die ricardo-Website kommuniziert, dürfen keinerlei Marken-, Urheber-, Design- und Patentrechte Dritter verletzen.
Das Mitglied darf auf der ricardo-Website einzig Bilder und Texte verwenden und publizieren, welche es selber erstellt hat oder deren Verwendung der Rechteinhaber zugestimmt hat.
Wenn Zweifel bezüglich der Originalität eines Artikels bestehen, behält sich Ricardo vor, Originalitätsnachweise vom Verkäufer zu verlangen und/oder das Angebot zu löschen.
Beispiele:
- Piraterieprodukte wie z.B. Nachahmungen, Fälschungen (z.B. Uhren, Schmuck, Bekleidung)
- Kunstgemälde mit einer Signatur dürfen nicht als Zuschreibung verkauft werden
- Verwendung von Begriffen wie „Replica“, „Fake“, „Style“, „Design“, „1:1“ etc., die zeigen, dass ein Markenprodukt nur kopiert / nachgeahmt wurde.
- Verwendung von nicht selbstgemachten Bildern ohne entsprechende Gebrauchslizenz des Rechteinhabers
- Artikel mit dem Markennamen "Louis Vuitton", die nicht von Louis Vuitton hergestellt wurden
- Hometrainer, die nicht die geschützte Marke „Spinning“ tragen, als „Spinning Bike“ o.ä. anzubieten
- Sämtliche Angebote die Originalware vortäuschen z.B. „Armani Style Sonnenbrille“, „inspired by Versace“ etc.
- Im Titel und/oder in der Artikelbeschreibung steht ein Markenname, ohne dass der Artikel tatsächlich von dieser Marke ist (z.B. „no Gucci“, „kein BMW“ oder „Prada“ wenn es kein Prada-Artikel ist etc.). Ausgenommen davon sind grundsätzlich Angebote, welche die Marke weder markenrechtsverletzend, täuschend noch unlauter in Titel oder Artikelbeschreibung verwenden (wie z.B. Hülle für iPhone, nicht für Nespresso-Maschinen geeignet etc.)
Datenträger und Fotokopien
Es ist verboten bei Ricardo mit fremden Inhalten selbstbeschriebene oder bedruckte Medien wie CDs, DVDs, VHS, Harddisks, Flash-Speicher, E-Reader, Fotokopien oder andere Arten von beschreibbaren Medien ohne die Zustimmung der Rechteinhaber anzubieten.
Beispiele:
- Softwarezusammenstellungen (auch Free- und Shareware, z.B. aus dem Internet)
- Selbstgebrannte Mediendateien oder -sammlungen (Bilder, Musik und/oder Filme)
- Raubkopien jeglicher Art (VHS, DVD, CD-Roms etc.)
- Bootlegs
- Nicht vollständig wiederherstellte (gelöschte) iPhones / iPods / Harddisks u.s.w.
- Fotokopien von Büchern, Kursunterlagen oder Schullehrgängen
Ausnahmen:
Der Verkauf von leeren Rohlingen sowie der Verkauf von Original-Datenträgern die vom Rechteinhaber auf bespielbaren Medien ausgeführt worden sind, ist erlaubt.
Der Verkauf leerer CD/DVD-Rohlinge und MP3-Spielern ist nur dann erlaubt, wenn die Vergütungsansprüche (Leerträgervergütung) durch den Importeur bezahlt wurden. Weitere Informationen diesbezüglich sind bei der SUISA erhältlich: Tel. 044 485 66 66, info@suisa.ch, www.suisa.ch
Hinweis:
Weitere Informationen finden Sie unserer Hilfe unter Geistiges Eigentum / IPCop.
Angebote, Texte und bildliche Darstellungen, welche ein Mitglied auf der ricardo-Webseite in irgendeiner Art und Form (Angebotsbeschreibungen, Bewertungen, Einträge im Rahmen der „Fragen und Antworten“ etc.) veröffentlicht oder auf sonstige Weise über die ricardo-Website kommuniziert, dürfen keinerlei Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen und/oder gegen das Datenschutzgesetz verstossen. Insbesondere dürfen sie nicht beleidigend, obszön, diffamierend, belästigend, ehrverletzend, verunglimpfend, herabsetzend, rufschädigend u.ä. sein.
3.1 Adressen jeglicher Art sowie persönliche Daten
Es ist verboten, bei Ricardo Listen resp. Dokumente mit Adressen oder sonstigen Daten anzubieten, die sich auf bestimmte oder bestimmbare Personen (natürliche und juristische) beziehen.
Beispiele:
- Händler-, Lieferanten-, Herstelleradressen
- Mailinglisten
- Bankkundendaten
- Personendaten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder sonstige zur persönlichen Identifizierung dienende Informationen.
- Sonstige Adressen
3.2 Archäologische Kulturgüter (Funde / Objekte)
Es ist verboten, archäologische Kulturgüter bei Ricardo anzubieten, es sei denn, dass der Anbieter über einen behördlichen Legalitätsnachweis verfügt, wonach der Handel mit diesem Objekt zulässig ist. Dieses Nachweisdokument muss im Angebot abgebildet und gut leserlich sein.
Legalitätsbescheinigungen können in der Regel nur für archäologische Funde, die nachweislich aus der Zeit vor Einführung des schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) stammen, ausgestellt werden. Für Objekte ohne Herkunftsangabe oder aus dem Ausland kann keine Legalitätsbescheinigung ausgestellt werden. Blosse Zoll-Exportdeklarationen etc. sind noch keine Legalitätsnachweise im Sinne dieses Grundsatzes.
Archäologische Kulturgüter sind Objekte von geschichtlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung.
Beispiele:
- Münzen, Waffen, Werkzeuge, Keramiken (Vasen etc.), Schmuck, Skulpturen, Schriften
- Sakrale Gegenstände wie z.B. Reliquien
3.3 Arzneimittel und Medizinprodukte
Es ist verboten, folgende Arzneimittel sowie Medizinprodukte im Sinne des Heilmittelgesetzes bei Ricardo anzubieten.
Beispiele:
- Rezeptpflichtige Medikamente (Verkaufskategorie A, B)
- Medikamente Verkaufskategorie D
- Verhütungspillen oder ähnliches
- HIV- / AIDS-Test
- Corona-Schnelltest
- Pharmazeutische Potenzmittel (z.B. Viagra)
- Schlankheitsmittel Cuts II
- Entwurmungsarznei
- B2UP Kaugummi
- Poppers oder ähnliches
- Hoodia
- Ruyan
- Nikotinersatzprodukte (z.B. Nikotinkaugummis)
- Spaglog
- Spagyrische Heilmittel
- Tigerbalsam
- Schüssler-Salz
- HCG Hormon
- Melatonin
- One Step Schwangerschaftstests
- Präparate mit den Wirkstoffen Sibutramin & Desmethylsibutramine (Lishou, LiDa Daidaihua)
- DNA Test
3.4 Ausweise und Lizenzen von Behörden
Es ist verboten, behördliche Ausweispapiere, Lizenzen und Registerauszüge bei Ricardo anzubieten.
Beispiele:
- Von Behörden ausgestellte offizielle Dokumente wie z.B. Führerscheine, Reisepässe, Ausweise, Genehmigungen, Lizenzen, Impfausweis
- Gefälschte Ausweiskarten bzw. alle Artikel, die zur Herstellung solcher Karten entwickelt wurden
- Geburtsurkunden oder Handelsregisterauszüge
- Dokumente, die den Missbrauch von Titeln (akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden) und Berufsbezeichnungen (Doktor, Anwalt...) ermöglichen.
3.5 Autobahnvignetten (gebraucht)
Es ist verboten, gebrauchte Autobahnvignetten anzubieten.
Bei der Schweizer Autobahnvignette handelt es sich um ein amtliches Wertzeichen, welches einmal aufgeklebt, nur für dieses bestimmte Fahrzeug Gültigkeit besitzt. Wird eine Vignette von einem Fahrzeug entfernt, ist sie als entwertet zu betrachten. Es ist nicht erlaubt, entwertete oder neue Vignetten derart zu präparieren (z.B. mit Klebefolien versehen), dass sie als gültig erscheinen. Wurde die Autobahn benutzt, ohne die Vignette aufzukleben, gilt sie ebenfalls als entwertet.
Diese Manipulationen stellen ein Vergehen im Sinne des Art. 245 Ziff. 1 Abs. 2 und Art. 245 Ziff. 2 des schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0) dar. Personen, die eine solche Autobahnvignette erwerben, machen sich in gleicher Weise strafbar. Die Strafandrohung lautet in diesem Fall auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
3.6 Decodier- / Entschlüsselungssoftware sowie Decodier- / Entschlüsselungshardware
Es ist verboten, bei Ricardo Decodier- sowie Entschlüsselungsinstrumente anzubieten, die dem unerlaubten Eingriff in gesicherte Bereiche, Betriebsgeheimnisse, verschlüsselte Daten etc. dienen oder den alleinigen Zweck verfolgen, technische Massnahmen zum Schutz von urheberrechtlich geschützten Werken (wie bspw. Kopiersperren) aufzuheben oder zu umgehen.
Beispiele:
- Hackhard- oder -software
- Software zum Entsperren von SIM-Locks
- Hardware zum Entsperren von SIM-Locks (z.B. Griffin Box, Tornado Flasher...)
- Software zum Kopieren von kopiergeschützten CDs oder DVDs
- Decodiergeräte betr. Teleclub, Premiere etc.
- Tacho-Rückstellgeräte
- Modchips
- R4 Karten für Nintendo DS/DSI
- AceKards
- M3 Karten etc.
3.7 Drogen und andere bewusstseinsverändernde Stoffe
Es ist verboten, bei Ricardo Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes sowie andere bewusstseinsverändernde Stoffe anzubieten. Dieses Verbot gilt auch für Gegenstände, die zur Herstellung oder für den Konsum von bewusstseinsverändernden Substanzen geeignet und/oder bestimmt sind (ausgenommen sind dabei Artikel, die traditionellerweise für den Gebrauch von Tabakwaren bestimmt sind).
Beispiele:
- Jegliche Art von Produkten, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (Heroin, Kokain, XTC, LSD etc.)
- Produkte, die Cannabidiol (CBD) beinhalten
- Saatgut von unter diesem Titel verbotenen Pflanzen (zum Beispiel Hanfsamen)
- Fixer-Utensilien
- Snief-Besteck
- Salvia Divinorum
- Poppers
3.8 Eintrittskarten, Flugtickets & Fahrscheine
Es ist nicht erlaubt, personalisierte Tickets anzubieten, auf denen der Berechtigte namentlich genannt ist und eine Weitergabe vertraglich wirksam untersagt wurde. Auf den Bildern darf weder der Barcode noch die zum Barcode gehörende Zahl erkennbar sein. Diese Stellen müssen abgedeckt werden.
Beim Verkauf von Tickets vor dem offiziellen Verkaufsstart gilt zu beachten, dass der Verkäufer im Besitz eines Belegs oder Nachweises sein muss, welcher aufzeigt, dass er über die Tickets verfügt. Sofern ein Verdacht auf gewerbsmässigen Ticketverkauf besteht, behält sich ricardo vor, vom Verkäufer einen Nachweis einzuholen, dass dieser dazu berechtigt ist. Gelingt dieser Nachweis nicht, behält sich ricardo vor, solche Angebote zu löschen und/oder das Mitglied zu blockieren.
Erlaubt ist:
Übertragbare Tickets (wie Konzertkarten, Kinokarten, Fahrkarten etc.) dürfen grundsätzlich angeboten werden. Desweiteren ist es grundsätzlich erlaubt, Optionen für ein Ticket zu verkaufen (d.h. Anrechte auf Tickets, die physisch erst zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt werden, für die jedoch der Vertrieb zeitlich schon vor der Herstellung stattfindet), wobei aber in der Artikelbeschreibung eindeutig darauf hingewiesen werden muss. Zusätzlich muss der Zeitpunkt benannt werden, zu dem das Ticket tatsächlich an den Käufer verschickt wird.
3.9 E-Mail-Adressen, Domains, Lizenzen, Registerrechte und Bannerwerbeplätze
Es ist verboten, Angebote bei Ricardo einzustellen, welche den Kauf von E-Mail-Adressen, Domains, Marken, Designs, Patenten sowie weiteren Registerrechten, Bannerwerbeplätze sowie Lizenzen beinhalten.
3.10 Explosionsgefährliche Produkte, radioaktive Stoffe und andere gesundheitsgefährdende Chemikalien und Produkte
Es ist verboten, bei Ricardo radioaktive Stoffe, Gift- und Explosivstoffe, Feuerwerk jeglicher Art und gesundheitsgefährdende Chemikalien anzubieten.
Der Verkauf von Chemikalien der Gruppen 1 und 2 ist an Zusatzbestimmungen gebunden. Die betroffenen Produktgruppen sind in dem Merkblatt A07 auf http://www.chemsuisse.ch/de/merkblaetter einsehbar.
Zudem müssen seitens der Verkäufer alle gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Gefahrstoffe, Pflanzenschutzmittel, Dünger und Biozidolprodukten eingehalten werden.
Diesbezügliche Gesetze und Verordnungen:
- Chemikaliengesetz, ChemG
- Chemikalienverordnung, ChemV
Beispiele:
- Pfefferspray und Abwehrspray
- Stinkbomben
- Granaten
- Feuerwerk
- Produkte mit Warnhinweisen eines Bundesamtes
- Jegliche asbesthaltiger Produkte, insbesondere vor 1991 hergestellter Eternit-Produkte
3.11 Fernmeldeanlagen, insbesondere Funkanlagen, die gegen die Fernmeldegesetzgebung verstossen
Es ist verboten, bei Ricardo Fernmeldeanlagen, insbesondere Funkanlagen anzubieten, die gegen die Fernmeldegesetzgebung verstossen.
Beispiele:
- Sender- und/oder Empfänger
- Funkgeräte
- Fernsteuerungen
- Fernbedienungen
- Funkkameras
- Suchlaufempfänger
- Störsender
- FM-Transmitter, welche eine grössere Reichweite als 10 Meter haben.
- Radarwarner
Solche Produkte dürfen nur angeboten und in Verkehr gebracht werden, wenn diese den Bestimmungen der Fernmeldegesetzgebung entsprechen. Amateurfunkgeräte dürfen nur an Inhaber einer Amateurfunkkonzession gegen Quittung und Vorweisung dieser Konzession abgegeben werden.
Weitere Informationen: Bundesamt für Kommunikation, 2523 Biel
3.12 Geräte für widerrechtliches Abhören
Technische Geräte, die insbesondere dem widerrechtlichen Abhören oder der widerrechtlichen Ton- oder Bildaufnahme dienen, sind nicht erlaubt.
Beispiele:
- Kugelschreiber-, Feuerzeug- oder Autoschlüsselkameras sowie sog. Knopflochkameras und Spy-Cams). Weitere Informationen unter: http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a179sexies.html
3.13 Gestohlene Produkte und andere Produkte, die nicht dem Verkäufer gehören
Es ist verboten, Artikel bei Ricardo anzubieten, welche gestohlen sind. Auch Angebote von Artikeln, die nicht rechtmässig dem Verkäufer gehören, werden von Ricardo gelöscht.
Beispiele:
- Gestohlene Fahrräder
- Gemietete Modems/Routers von Cablecom, Swisscom etc.
- Autos, welche gemäss eines laufenden Leasingvertrags oder Abzahlungsverkaufes nicht verkauft werden dürfen.
Es ist verboten, bei Ricardo Gutscheine oder Bons anzubieten, welche personengebunden und als nicht übertragbar ausgestellt wurden. Allfällige Mindesteinkaufspreise müssen klar deklariert sein.
Beispiele:
- Gutscheine vom eigenen Onlineshop mit dem Ziel, unsere Mitglieder zu einem Kauf ausserhalb von Ricardo zu animieren
- Miles&More Programm
Verboten sind Angebote, in denen Handys ohne Funktionen angeboten werden, OHNE klaren Hinweis in deutscher ("Attrappe", "ohne Funktionen" und/oder "Spielzeug") und/oder französischer ("sans fonctions", "jouet" und/oder "portable factice") Sprache im Angebotstext und -titel, dass es sich um ein solches handelt. Die Bezeichnung "Dummy" oder ein anderer Hinweis auf Englisch genügt NICHT.
3.16 Kriegsmaterial und Armeematerial
Es ist verboten, Kriegsmaterial und Armeematerial, welches von den zuständigen Behörden nicht für den Handel freigegeben wurde, auf Ricardo anzubieten.
Einen guten Anhaltspunkt dafür, was verkauft werden darf und was nicht, geben die Preislisten der offiziellen ArmeeLiqShops und des ArmeeTechShop. Sie sind unter www.armyliqshop.ch und www.armytechshop.ch abrufbar.
Zulässig für den Verkauf sind grundsätzlich Artikel, die ein Wehrmann nach dem Austritt aus der Armee behalten durfte.
Erlaubt sind beispielsweise:
- Schlafsack 65
- Silbernes Armee-Sackmesser (aber nicht das Armeemesser ‘90)
Verboten sind demgegenüber beispielsweise:
- Teile aktueller Uniformen
- Hosen von Tarnanzug 90 (weil ebenfalls Uniformbestandteil)
- Schlafsack 90
- Material, das nur leihweise abgegeben wurde (Teile der PA, insbesondere Korpsmaterial)
3.17 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, die dem Lebensmittelgesetz unterstehen
Es ist verboten, bei Ricardo Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (z.B. Kosmetika) anzubieten, welche gegen das Lebensmittelgesetz verstossen. Verboten sind insbesondere Hinweise irgendwelcher Art, die einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Potenzförderung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit oder als Schlankheitsmittel mit präzisen Wirkungsversprechungen zuschreiben. Gemäss der Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln ist bei vorverpackter oder offener Abgabe von Fleisch immer das Produktionsland anzugeben. Ein Hinweis ist auch nötig, wenn die Tiere aus Ländern stammen, in denen sie zur Leistungsförderung mit Antibiotika behandelt werden durften (z.B. USA, Brasilien).
Beispiele:
- Zahnbleichmittel jeglicher Art, ausgenommen Zahnpasten und Zahnbleichmittel mit einer Wasserstoffperoxidkonzentration unter 0.1%
- US-amerikanische T-Bone-Steaks, sofern nicht steht, dass das Fleisch aus den USA stammt, oder wenn der Hinweis fehlt, dass das Fleisch „mit Antibiotika [evtl. Hormonen] und/oder anderen antimikrobiellen Leistungsförderern erzeugt worden sein kann“.
- Genaue Angaben von Kiloverlusten bei Schlankheitsmittel (z.B. „In 10 Tagen 3 kg abnehmen“) 9
Es ist verboten Artikel anzubieten, die Gewinne oder sonstige Vorteile versprechen wie bspw. Lotteriescheine sowie sonstige unter das Lotteriegesetz fallende Angebote.
Beispiele:
- Euromillion
3.19 Menschliche Körperteile und Organe
Es ist verboten, bei Ricardo menschliche Körper, Körperteile, Organe sowie Knochen anzubieten.
Beispiele:
- Menschenschädel und -skelette
- Organe (inkl. präparierte Organe zu medizinischen Zwecken)
- Blut, Ausscheidungen, Sperma, Eizellen
3.20 Nationalsozialismus / Rassismus / Politischer Extremismus
Es ist verboten bei Ricardo Artikel mit nationalsozialistischem, rassistischem und/oder politisch extremistischem Hintergrund einzustellen oder entsprechende Propaganda zu betreiben.
Beispiele:
- Angebote mit einschlägig bekannten codierten Symbolen (z.B. Siegeskränze) und/oder Ziffern (z.B. "88")
- Ansichtskarten aus dem 3. Reich mit dem Abbild von Hitler, nationalsozialistischen Parolen, Hakenkreuzen und/oder SS-Symbolen
- Musik-CDs von rechts- oder linksextremen Bands
- T-Shirts mit propagandistisch-politischen und/oder rassistischen Aufdrucken
- Sogenannte "Missions-Kässeli", antike Versionen des Kartenspiels "Schwarzer Peter" von Carlit u.ä.
Ausnahmen:
- Briefmarken und Münzen aus dem Dritten Reich
- Sachliche, rein wissenschaftlich Dokumentationen über die Zeit des Nationalsozialismus.
3.21 Pornographie, sexuelle und gewaltdarstellende Inhalte
Es ist verboten, bei Ricardo Artikel anzubieten, welche sexuelle oder gewaltdarstellende Inhalte aufweisen bzw. sich in einer entsprechenden Zweckbestimmung erschöpfen. Darunter fallen Pornographie jeglicher Art, Angebote mit sexuellem, obszönem oder gewaltverherrlichendem Inhalt oder Bezug, verbotene Gewaltdarstellungen sowie allgemein Angebote mit jugendgefährdendem Inhalt.
Beispiele:
- Hardcorepornos, unabhängig von der Art des Medium (Harddisk, CD, DVD, Video, Plakat, Bücher etc.)
- Angebote, die sexuelle Handlungen mit Kindern, Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben.
- Abbildungen von Kindern und Jugendlichen in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung.
- Angebote mit Bildern von Geschlechtsteilen oder unbekleideten weiblichen Brüsten oder Menschen bei sexuellen Handlungen
- Sex- bzw. Liebespuppen
- Vibratoren, Dildos, Liebeskugeln, Penisringe, Penishüllen, Plugs und Zubehör
- Jeglicher BDSM-Zubehör wie Peitschen, Fesseln, Harness, Masken, Liebesschaukeln etc.
- Sexlockstoffe
- Getragene, ungewaschene Unterwäsche
- Kannibalismus jeglicher Art (DVD-Filme wie: Cannibal Holocaust, Cannibal Apocalypse etc.)
- Angebote mit sexuellen Bezügen allein zu Werbezwecken. Wenn z.B. in einem der Bilder eine leicht bekleidete Frau zu sehen ist, obwohl diese nichts mit dem Produkt zu tun hat.
- Filme mit bewusst ungenügenden Angaben, die indessen auf sexuelle Inhalte hinweisen (z.B. ab 18 und ohne Bild)
- Module / Karten für Erotiksender
Es ist verboten, in Angeboten auf Ricardo lebende Tiere jeglicher Rasse und Zucht anzubieten (auch Welpen, Kätzchen etc.).
Es ist verboten, bei Ricardo geschützte Tiere, Pflanzen und ihre Präparate anzubieten. Ebenfalls dürfen Hunde und Katzenfelle nicht verkauft werden.
Beispiele:
- Elfenbein
- Wildkatzenfelle
- Shahtoosh
- Nashorn-Hörner
- Wal-Knochen und -zähne
- Schildkrötenprodukte
- Schlangenwein
Die Tierschutzverordnung und zusätzliche Informationen finden Sie beim Bundesamt für Veterinärwesen www.bvet.admin.ch / Weitere Informationen bei www.wwf.ch und www.cites.org
3.23 Waffen jeglicher Art, insbesondere Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie Munition jeglicher Art
Es ist verboten bei Ricardo Waffen anzubieten, dessen Verkauf/Erwerb gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Waffengesetzes (SR.514.54) verboten ist. Darunter fallen insbesondere Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie Waffenbestandteile und Munition jeglicher Art. Verboten sind auch Waffenimitationen. Ricardo behält sich jederzeit vor, über die Bestimmungen des Waffengesetzes hinaus zu gehen und Waffenangebote zu löschen.
Beispiele:
Schusswaffen und Munition:
- Schusswaffen im allgemeinen sind verboten (Luftgewehre, Gewehre, Pistolen, Revolver etc.)
- Schreckschusswaffen, Gas- und Signalwaffen, Soft-Air-Guns, Paintballmarkierer
- Waffenbestandteile (Magazine, Läufe, Schalldämpfer, Verschlüsse, Klingen, Munition, Griffstücke, Rahmen, Verschlussgehäuse etc.)
- Waffenimitationen
Messer und dergleichen (im Zweifelsfall muss parallel zur Klinge ein Massstab abgebildet werden):
- Messer, deren Klinge mit einem einhändig bedienbaren automatischen Mechanismus ausgefahren werden kann (z.B. Springmesser, Stellmesser)
- Dolche mit feststehender, spitz zulaufender symmetrischer Klinge.
- Butterfly Knife (Schmetterlingsmesser)
- Wurfmesser
- Kreditkartenmesser
Ausnahmen:
- Küchen-, Haushalts-, Fischer-, Jagd- und Taschenmesser
Sonstige Waffen:
- Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen, wie bspw. Schlagringe, Schlagruten, Wurfsterne und Schleudern.
- Taser, Elektroschockgeräte (jeglicher Art)
- Getarnte Waffen, wie z.B. Schiesskugelschreiber sowie alle Waffen, die nicht sofort eindeutig als Waffen zu erkennen sind
- Gegenstände, die einer Waffe täuschend ähnlich sind (z.B. Revolver-Feuerzeuge)
- Laser
3.24 Wertpapiere, Finanzdienstleistungen, Münzen und Kryptowährungen
Es ist verboten, bei Ricardo Wertpapiere und Finanzdienstleistungen anzubieten.
Bei Nachprägungen von Münzen muss im Angebot klar darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine Kopie / Replica / Nachprägung handelt. Nachprägungen von Schweizer Münzen sind nur dann zulässig, wenn sie dauerhaft und gut leserlich mit einem entsprechenden Hinweis auf der Ware selbst wie "Copie", "Replica" usw. versehen sind.
Beispiele:
- Wertpapiere und Unternehmensanteile (z.B. Aktien, Obligationen) von existierenden Unternehmen
- Verbriefte und unverbriefte Geldmarkt- und Finanzinstrumente
- Darlehen und Gutschriften
- Kredite und Versicherungen oder ähnlich regulierte Dienstleistungen
- Banknoten, mit Ausnahme Banknoten, die nicht mehr im Umlauf sind
- Lunchchecks, Reka-Checks und WIR-Checks
- Digitale Währungen / Internetwährungen (z.B. Bitcoin)
Ausnahmen:
- Aktienurkunden dürfen bei Ricardo zum Verkauf angeboten werden, sofern diese kraftlos erklärt wurden oder eine Beteiligung an einem Unternehmen darstellen, das als juristische Person nicht mehr existiert.
3.25 Zigaretten und bestimmte weitere Tabakerzeugnisse
Es ist verboten, Zigaretten jeglicher Art sowie Erzeugnisse im Zusammenhang mit Tabakwaren zu verkaufen.
Beispiele:
- Snus und andere Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch
- NTB (Kräuterzigaretten)
- Elektrische Zigaretten oder elektrische Shishas, die bereits nikotinhaltige Liquids enthalten
- Nikotinhaltige Liquids
Ausnahmen:
- Zigarren
- Zigarillos
- Zum Rauchen und Schnupfen bestimmter lose verkaufter Tabak (Zigaretten-, Schnupf- und Stopftabak)
- Tabakpfeifen
- Raucher-Utensilien wie Zigaretten-Drehmaschinen, Etuis u.ä.
- Elektrische Zigaretten und elektrische Shishas, die keine nikotinhaltigen Liquids enthalten
- Liquids ohne Nikotin
Hinweis: Es ist in jedem Fall verboten, Zigarren und Tabak an Personen unter 18 Jahren abzugeben. Wir verweisen zudem ausdrücklich auf die Bestimmungen der eidgenössischen Tabakverordnung, insbesondere zum Import von Tabakerzeugnissen.
3.26 Immobilien, Grundstücke und die beschränkten dinglichen Rechte
Immobilien, Grundstücke und grundstücksähnliche Rechte dürfen nicht angeboten werden. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften kann über die Online-Plattform Ricardo kein rechtsgültiger Kaufvertrag über Immobilien, Grundstücke, Dienstbarkeiten (z. B Baurechte), Pfandrechte und ähnliche Rechte geschlossen werden.
Es ist verboten eingelöste und sich im Verkehr befindende Fahrzeugkontrollschilder auf Ricardo zu verkaufen.
Es ist verboten, bei Ricardo Dienstleistungen anzubieten, welche illegale oder sittenwidrige Leistungen beinhalten oder verfolgen.
Beispiele:
- Dienstleistungen die den alleinigen Zweck verfolgen, technische Massnahmen zum Schutz von urheberrechtlich geschützten Werken (wie bspw. Kopiersperren) aufzuheben oder zu umgehen.
Es ist verboten, bei Ricardo Dienstleistungen mit sexuellem Inhalt wie Prostitution, Escort Service, Video-, Telefonsex oder vergleichbare Angebote einzustellen.
4.3 Esoterische Dienstleistungen
Es ist verboten, bei Ricardo Dienstleistungen mit esoterischem Charakter wie zum Beispiel Hellsehen, Wahrsagen, Jenseitskontakte oder vergleichbare Angebote einzustellen.
Ausnahme: Erstellen eines Horoskops
5 Weitere Gründe, wieso ein Angebot gelöscht wird
Ricardo behält sich auch vor, Angebote zu löschen, die gegen die folgenden Bestimmungen verstossen:
5.1 Andere Sprachen als Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch
Es ist verboten, auf Ricardo Angebote in anderen Sprachen als Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch einzustellen.
Angebote, welche in einer falschen Kategorie eingestellt wurden, können von Ricardo verschoben oder gelöscht werden.
Beispiele:
- Motorrad in der Kategorie Briefmarken
- CD’s in der Kategorie Schallplatten
- Wohnwand in der Kategorie Modelleisenbahn
5.3 Gewinn- oder Spendenversprechen
Es ist verboten, Artikel in Zusammenhang mit Gewinnversprechen auf Ricardo zu verkaufen. Auch verboten ist der Verkauf von Angeboten mit einem Spendenversprechen, sofern keine vorhergehende Absprache mit Ricardo stattfand. Des Weiteren gelten die Regeln gemäss Lotteriegesetz.
Es ist verboten, auf Ricardo identische Angebote mehrfach einzustellen, wenn dadurch die Angebotslisten unübersichtlich werden und Artikel von anderen Anbietern nur noch erschwert zu finden sind.
Beispiele (nicht abschliessend):
- Ein Verkäufer bietet identische Artikel mit mehreren Benutzerkonten an.
- Identische Angebote werden in der gleichen Periode mehrmals eingestellt, anstatt in einem Mehrfach-Angebot zusammengefasst. (Es darf jeweils nur ein Angebot eines entsprechenden Artikels aufgeschaltet werden.)
- Titel und Produktebeschreibung werden nur geringfügig geändert, damit ein Unterschied entsteht.
- Dasselbe Produkt wird mit abweichenden Preisen eingestellt.
Ricardo behält sich in diesen und in ähnlichen Fällen vor, entsprechende Angebote zu löschen und Mitglieder, die solche Angebote erfassen, zu verwarnen oder zu blockieren.
5.5 Irreführende Angaben / Unlauteres Verhalten
Es ist verboten, auf Ricardo Angebote mit objektiv falschen und /oder subjektiv falsch interpretierbaren Angaben einzustellen. Des Weiteren ist jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossende Geschäftsgebaren verboten, welches das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst.
Beispiele:
- Bild und Text stimmen nicht überein bzw. enthalten widersprüchliche Angaben
- Widersprüchliche/unzutreffende Angaben bezüglich Warenzustand/Produkteigenschaften
- Waren unter unzutreffenden geografischen Herkunftsangaben anzubieten (z.B. „swiss made“ für Produkte, die in China hergestellt wurden).
- Angabe künstlich überhöhter Vergleichspreise (Mondpreise)
- Unlautere Werbung und Verkaufsmethoden
- Preisvergleichende Angaben oder das Versprechen von Zugaben oder anderen Vergünstigungen in Zusammenhang mit Spirituosen.
5.6 Manipulation von Suchergebnissen oder anderen Funktionen der Plattform Ricardo
Es ist verboten in der Angebotsbeschreibung (insb. Titel sowie Artikelbeschreibung) falsche, unpassende sowie irreführende Begriffe zu verwenden, um damit Suchergebnisse zu manipulieren. Weiter ist es verboten mithilfe von Angeboten gezielt das Bewertungsprofil zu manipulieren.
Beispiele:
- Versteckte Texte
- Nennung von Markennamen, die keinen Bezug zum Angebot aufweisen
- Coop-Superpunkte in 20 Angeboten à 50 Punkte verkaufen
5.7 Miet-/Abonnementvertrag, etc.
Es ist verboten, Artikel über Ricardo zu verkaufen, wenn dabei der Abschluss eines Mietvertrages vorausgesetzt ist.
Produkte, deren Kauf mit dem Abschluss eines Abonnements verbunden sind, müssen diese Bedingung klar und eindeutig erwähnen.
Verboten sind auch Produkte, welche den Abschluss eines Leasing- oder Abzahlungsvertrages zwingend vorschreiben.
Beispiele:
- Handys mit Vertrag
- Registrierte PrePaid-Karten ohne Formular zum Halterwechsel
Angebote in welchen Produkte gesucht oder zum Tausch angeboten werden, werden von Ricardo gelöscht. Zudem können Fragen & Antworten, sowie Bewertungen gelöscht werden, welche gegen diesen Passus verstossen.
Beispiele:
- Suchaufträge
- Suchanfragen
- Tauschinserate
Es ist insbesondere verboten, Angebote mit Angaben folgender Art einzustellen:
5.9.1 Adressen, E-Mail, Telefonnummern, Kontodaten
Die Angabe von Kontaktdaten, wie die Postadresse, Internetadresse, Mehrwertsteuernummer, Handelsregisternummer, Telefonnummer, E-Mail, Post-und Bankkontendaten ist in Angebotsbeschreibungen, Bewertungen, Angebotsbildern und Fragen & Antworten (inkl. "Privat"-Antworten bei Fragen & Antworten und im persönlichen Profilbild) verboten.
Ausnahmen:
- Bei Fahrzeug-Auktionen und - Anzeigen ist die Angabe einer Telefonnummer in Angebotsbeschreibungen erlaubt.
- Bei „Fragen & Antworten“ ist die Angabe einer Telefonnummer erlaubt, wenn der Verkäufer von einem Interessenten im Zusammenhang mit einer Besichtigung danach gefragt wird.
- Die Angabe einer Internetadresse ist nur dann gestattet, wenn der Verkäufer zwecks Angabe von Produktdetails auf die Herstellerseite verlinkt, der Link aber nicht zu einem Onlineshop führt.
5.9.2 Angaben bei Schmuck und Uhren
Schmuck und Uhren aus unedlem Metall vergoldet, versilbert usw. dürfen folgende Angaben nicht enthalten:
- Feingehaltsangaben
- Angaben über den Anteil oder das Gewicht des verwendeten Edelmetalls
- Bezeichnung in Verbindung mit dem Namen von Edelmetallen oder andere Angaben, die zur Täuschung über den wirklichen Wert oder die wirkliche Zusammensetzung der Ware geeignet sind.
- Attribute, die mindernden Einfluss auf den Wert einer Wertsache haben (wie pl. für eine blosse Beschichtung mit Edelmetall, cz. für Zirkonia-Steine anstelle von Diamanten etc.) sind in der Sprache des Angebots sowohl im Titel als auch im Fliesstext anzugeben und dürfen nicht abgekürzt werden.
- Angaben über die Schichtdicke
- Diese Bestimmungen gelten sinngemäss auch für Verpackungen, Reklameaussagen in Prospekten, Anzeigen, Internetangebote, usw.
Fahrzeugteile und Zubehör welche auch in Kombination mit anderen Bauteilen nach schweizerischem Recht nicht geprüft worden sind, müssen mit dem Hinweis versehen werden:
„Im schweizerischem Strassenverkehr nicht zugelassen gemäss Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge.“
Beispiele:
- Xenon Brenner in normalem Reflektor
5.10 Verkauf ausserhalb Ricardo / Kiloware
Angebote, welche den Hinweis enthalten, dass weitere Produkte nach dem Zuschlag und ausserhalb von Ricardo erworben werden können, werden von Ricardo gelöscht. Es werden auch Angebote gelöscht, bei denen die Gebühren von Ricardo umgangen werden und / oder der endgültige Angebotspreis nicht ersichtlich ist (z.B. Kiloware).
Beispiele:
- Zusätze im Angebotstext die auf weitere Angebote ausserhalb von Ricardo hinweisen wie: "Zum Aufpreis von xxx CHF können Sie noch weitere gleiche Artikel oder Ergänzungen zum Angebot erwerben" oder auch: "Anfragen von Wiederverkäufern erwünscht." etc.
- Wenn sich der Angebotspreis auf eine Masseinheit (cm, kg etc.) und nicht auf den Artikel selbst bezieht (z.B. Käse/Fleisch: Angebotspreis bezieht sich auf 1 kg - der Artikel wiegt jedoch effektiv 3 kg und der Käufer müsste dann den dreifachen Preis zahlen).
- Erwähnung im Angebotstext, dass z.B. ein Lautsprecher-Paar ersteigert wird, das Angebot jedoch ein Mehrfach-Angebot mit zwei Stück ist und / oder sich der der Angebotspreis lediglich auf einen Lautsprecher bezieht und somit zweifach berechnet würde oder sich der Angebotspreis bei einem Einzelangebot lediglich auf einen Lautsprecher bezieht und dann zweifach berechnet würde.
Jede Art der Eigen- und Fremdwerbung in allen Angebotsbildern, Titel, Beschreibungen, Bewertungen, persönlichen Profilbild und Fragen & Antworten (inkl. "Privat"-Antworten bei Fragen & Antworten) sowie in Benutzernamen ist verboten.
Beispiele:
- Angeben von Internetadressen (WWW-Adressen, E-Mail-Adresse o.ä.)
- Hinterlegung von Links, die zu Onlineshops führen
- Hinterlegung von Links, die auf andere Online-Auktionshäuser, Kleinanzeigen-Seiten und Autoportale führen.
- Werbung mit politischem oder religiösem Inhalt
Ausnahmen:
- Links auf die Website der Hersteller der angebotenen Ware sind ebenfalls erlaubt.
5.12 Sonstige Verstösse gegen rechtliche Vorschriften und die guten Sitten
Es ist allgemein verboten, Angebote einzustellen oder diese in einer Form anzubieten, die gegen rechtliche Vorschriften oder die guten Sitten verstossen.
Beispiele:
- Versenden von Waren via Feldpost.