Die allermeisten Käufe auf ricardo.ch verlaufen reibungslos. Sollte ein Artikel trotz erfolgter Bezahlung nicht angekommen sein oder bei anderen Problemen in diesem Zusammenhang bietet ricardo.ch seinen Käufern einen Käuferschutz. Dabei sind Käufe gegen Vorauszahlung bis maximal CHF 250.- (bei Zahlung mit den erweiterten Zahlungsmöglichkeiten von ricardo.ch bis CHF 500.-) geschützt.
Gemäss AGB von ricardo.ch hat der Verkäufer nach Zahlungseingang 14 Tage Zeit, die Ware zu liefern. Nach dieser Frist empfehlen wir dir die folgenden Schritte:
1. Mahnung per E-Mail
Sende dem Verkäufer 14 Tage nach deiner erfolgter Zahlung (oder nach Ablauf der im Angebot genannten Frist) eine Mahnung per E-Mail und setze diesem eine Nachfrist. Lege den Zahlungsbeleg bei, damit der Verkäufer die Zahlung zuordnen kann.
2. Mahnung per E-Mail
Erinnere den Verkäufer nach Ablauf der ersten Frist per E-Mail an deine erfolgte Zahlung und die ausstehende Lieferung. Setze ihm eine zweite Frist und drohe ansonsten mit dem Vertragsrücktritt
Schriftlicher Rücktritt vom Kaufvertrag
Wenn du die Ware auch nach Ablauf der zweiten Frist nicht erhältst, tritt schriftlich (per E-Mail) vom Kaufvertrag zurück. Fordere dabei die Rückerstattung des Kaufpreises (inkl. Lieferkosten) ein.
Antrag auf Käuferschutz
Wenn auf die erfolgten Mahnungen keine Reaktion oder Lieferung erfolgt, kannst du 30 bis 60 Tage ab Angebotsende einen Antrag auf Käuferschutz einreichen (Bedingungen siehe unten).
- Das Angebot entspricht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ricardo.ch AG und das Produkt wurde auf ricardo.ch gekauft
- Der Käufer ist Mitglied bei ricardo.ch und sein Benutzerkonto ist nicht blockiert
- Der Artikelpreis beträgt mindestens CHF 10.- (exkl. Versandkosten)
- Deckungsumfang: CHF 250.- oder CHF 500.- bei Zahlung mit den erweiterten Zahlungsmöglichkeiten von ricardo.ch
- Gültig bei Auktionen und Fixpreis-Angeboten
- Gültig bei Vorauszahlung per Bank/Post und bei Zahlung mit den erweiterten Zahlungsmöglichkeiten von ricardo.ch
- Gültig bis 60 Tage nach Angebotsende
- Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung eines Paketes oder Briefes entstehen. Diese sind direkt dem entsprechenden Transportunternehmen zu melden.
- Angebote, welche von den Erwartungen abweichen oder nicht der Beschreibung entsprechen.
- Weitere Fälle findest du in den Käuferschutzbestimmungen.
Wenn du die Voraussetzungen der Käuferschutzbestimmungen erfüllst, fülle bitte den Antrag auf Käuferschutz aus und sende diesen unterschrieben und im Original an:
ricardo.ch
Protection Team
Theilerstrasse 1a
6300 Zug
Mit dem Antrag auf Käuferschutz trittst du deine Forderung gegenüber dem Verkäufer gänzlich an ricardo.ch ab. Diese Abtretung ist nötig, damit ricardo.ch alle nötigen Schritte gegen den Verkäufer einleiten kann.
ricardo.ch wird folglich versuchen das Geld vom Verkäufer einzufordern. Wenn nötig wird auch eine Betreibung oder Strafanzeige veranlasst. Allfällige Erfolge kommen dir als Käufer, sofern du trotz Käuferschutzauszahlung weiterhin finanziell geschädigt bist, zu Gute.