Ab dem 1. Januar 2025 treten neue gesetzliche Anforderungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer (MWST) in Kraft. Diese Änderungen basieren auf den Richtlinien der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für elektronische Plattformen. Alle Ricardo-Mitglieder, die Artikel auf der Plattform verkaufen, sind von dieser Änderung betroffen.
Worum geht es bei dieser Änderung?
Ricardo ist verpflichtet, die MWST auf Verkäufe an Käufer in der Schweiz und Liechtenstein einzuziehen und diese im Namen der Verkäufer an die ESTV abzuführen. Falls du die MWST bisher selbstständig abführst, übernimmt Ricardo diesen Prozess für dich und belastet dir den entsprechenden Betrag direkt auf der Plattform.
Ricardo ist ausserdem verpflichtet, auf Anfrage der ESTV Informationen über deine Aktivitäten auf Ricardo weiterzugeben, darunter:
- deinen Namen, deine Postadresse, E-Mail-Adresse und Website;
- die auf Ricardo erzielten Umsätze;
- die Art der angebotenen Waren.
Was bedeutet das für dich?
Du bist ein Verkäufer mit Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein und hast eine registrierte MWST-Nummer (deine Firma ist MWST-pflichtig)
Stelle sicher, dass du dein Ricardo-Konto überprüfst, um zu bestätigen, dass deine Firmeninformationen, insbesondere deine MWST-Nummer, korrekt und aktuell sind. Ab dem 1. Januar 2025 musst du die MWST für Verkäufe an inländische Käufer, die über Ricardo getätigt werden, nicht mehr selbst abführen – Ricardo übernimmt das für dich.
Hinweis: Wenn du bei deiner Anmeldung auf Ricardo ein privates Konto erstellt hast, aber eine Firma besitzt, die der MWST unterliegt, kontaktiere unseren Kundendienst, um auf ein gewerbliches Konto auf Ricardo zu wechseln.
Du bist ein Verkäufer mit Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein ohne registrierte MWST-Nummer (deine Firma ist nicht MWST-pflichtig)
Falls deine Firma nicht MWST-pflichtig ist, musst du dies in deinem Benutzerkonto angeben. In diesem Fall wird Ricardo keine MWST auf deine Verkäufe einziehen.
Stelle sicher, dass du regelmässig überprüfst, ob deine Verkaufstätigkeit MWST-pflichtig wird, d.h. ob dein gesamter unternehmerischer Umsatz die Schwelle von CHF 100’000.- überschreitet. Überschreitest du diese Schwelle, musst du eine MWST-Nummer beantragen und diese in deinem Benutzerkonto auf Ricardo angeben. Dies gilt auch, wenn du selbstständig tätig bist.
Hinweis: Wenn du ein privater Verkäufer bist, musst du nichts unternehmen.
Du bist ein Verkäufer mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz oder Liechtenstein
Ricardo ist verpflichtet, die MWST auf deine Verkäufe an inländische Käufer einzuziehen und diese im Namen der Verkäufer an die ESTV abzuführen. Dies gilt auch, wenn du keine Schweizer MWST-Nummer besitzt.
Da Ricardo die MWST für dich einzieht, benötigst du keine Drittanbieterdienste mehr, um die MWST-Vorschriften auf Ricardo einzuhalten.
Was sind die nächsten Schritte?
1. Überprüfe und aktualisiere deine Angaben:
- Logge dich in dein Ricardo-Konto ein.
- Gehe zu den Kontoeinstellungen und bestätige deine Firmeninformationen, deine MWST-Nummer (falls zutreffend) und deine IBAN.
- Stelle sicher, dass alle Daten korrekt und aktuell sind.
2. Überprüfe regelmässig deine Verkaufstätigkeit, um festzustellen, ob sie MWST-pflichtig ist. Dies gilt, wenn dein gesamter unternehmerischer Umsatz die Schwelle von CHF 100’000.- überschreitet. In diesem Fall musst du eine MWST-Nummer beantragen und sie in deinem Benutzerkonto auf Ricardo angeben. Wir werden dir ausserdem regelmässig E-Mail-Erinnerungen schicken, um diese Überprüfungen durchzuführen.
3. Erfahre mehr über die neuen gesetzlichen Anforderungen:
- Besuche die offizielle ESTV-Seite zu elektronischen Plattformen
- Informiere dich über die detaillierten Änderungen und wie du betroffen bist.
MWST-Behandlung für saldobesteuerte Unternehmen (ab 01.01.2025)
Seit dem 1. Januar 2025 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Bestimmungen zur Besteuerung von Verkäufen über elektronische Plattformen gemäss Artikel 20a MWSTG.
Grundsätzlich gilt: Eine Leistung wird derjenigen Person zugerechnet, die nach aussen als Leistungserbringerin auftritt (Art. 20 Abs. 1 MWSTG).
Bei Verkäufen über elektronische Plattformen (Art. 20a MWSTG) wird jedoch abweichend vom Grundsatz die Lieferung dem Plattformbetreiber zugerechnet – in diesem Fall Ricardo AG.
Das bedeutet:
- Es bestehen aus Sicht der Mehrwertsteuer zwei fiktive Lieferungen:
- Vom Verkäufer an Ricardo AG
- Von Ricardo AG an den Käufer
- Ricardo gilt somit als steuerpflichtige Verkäuferin gegenüber dem Käufer und führt die geschuldete MWST an die ESTV ab.
- Der Verkauf zwischen Ihnen und Ricardo gilt als von der MWST befreit (Art. 23 Abs. 2 Ziff. 13 MWSTG).
Auswirkung für saldobesteuerte Unternehmen
Wenn Sie als MWST-pflichtiges Unternehmen mit Saldosteuersatzmethode abrechnen, kann diese Regelung zu einer Reduktion Ihrer Marge führen.
Der Grund: Für Ihre fiktiven Verkäufe an Ricardo entfällt der bisherige Vorteil des Saldosteuersatzes (faktischer Vorsteuerabzug), da diese Verkäufe neu MWST-befreit sind.
Freiwillige MWST-Abrechnung für saldobesteuerte Unternehmen
Um Ihre bisherige Marge zu erhalten, können Sie mit Ricardo eine schriftliche Sondervereinbarung abschliessen.
Damit verpflichten Sie sich, die MWST für Ihre Verkäufe über Ricardo freiwillig mit der ESTV zum Ihnen bewilligten Saldosteuersatz selber abzurechnen.
Voraussetzungen:
- Ihr Unternehmen ist MWST-pflichtig und nutzt die Saldosteuersatzmethode.
- Sie unterzeichnen eine Sondervereinbarung mit Ricardo über das Online-Formular.
- Die Vereinbarung tritt erst nach schriftlicher Bestätigung durch Ricardo in Kraft.
- Sie verpflichten sich, uns einen allfälligen Wechsel der Abrechnungsmethode auf die effektive Abrechnung mitzuteilen
Nicht möglich für:
Unternehmen, die nach der effektiven Methode oder der Margenbesteuerung abrechnen (z. B. Antiquitäten, Kunst, Sammlerstücke).
➡️ Hier können Sie Sondervereinbarung ausfüllen und abschicken
➡️ Hier erfahren Sie mehr zur MWST bei Verkäufen auf Ricardo
FAQ
Aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen ist Ricardo verpflichtet, sicherzustellen, dass die MWST für Verkäufe an inländische Käufer, die über die Plattform abgewickelt werden, eingezogen und an die ESTV abgeführt wird.
Die MWST wird als Prozentsatz basierend auf dem Produkttyp des verkauften Artikels berechnet und liegt in den meisten Fällen bei 8,1 %. Sie wird auf den Gesamtbetrag berechnet, der den Verkaufspreis des Artikels und die Versandkosten umfasst. Ricardo erhebt die MWST wie jede andere Verkaufsgebühr. Sie erscheint als separate Position in deinem Gebührenbereich und muss entsprechend bezahlt werden.
Bei einer Stornierung wird der berechnete MWST-Betrag vollständig zurückerstattet. Die Rückerstattung erscheint als separate Position in deiner Gebührenübersicht.
Nein, es sei denn, dein Umsatz überschreitet CHF 100’000.-. Überschreitest du diese Schwelle, musst du eine MWST-Nummer beantragen und sie in deinem Benutzerkonto auf Ricardo angeben. Dies gilt auch, wenn du selbstständig tätig bist.
Unvollständige oder veraltete Angaben können zu Verzögerungen oder Unterbrechungen bei der Verarbeitung deiner Verkäufe führen. Zudem könnten veraltete Informationen rechtliche Konsequenzen nach den neuen Vorschriften haben.
Ricardo überprüft die von Verkäufern bereitgestellten MWST-Angaben nicht, wie z. B. MWST-Nummern oder ob ein Verkäufer MWST-pflichtig ist. Es liegt in der Verantwortung jedes Verkäufers, sicherzustellen, dass diese Angaben korrekt und aktuell sind. Da Ricardo verpflichtet ist, diese Daten an die ESTV weiterzuleiten, verlassen wir uns auf die von den Verkäufern bereitgestellten Informationen.
Nein, Ricardo zieht die MWST nur auf Verkäufe ein, die mit Käufern abgeschlossen werden, die in der Schweiz oder Liechtenstein wohnhaft sind (sogenannte „inländische Käufer“).
Nein, das ist nicht möglich. Ricardo macht keine Ausnahmen in der Art und Weise, wie die MWST auf der Plattform gehandhabt wird.
Die MWST wird auf den gesamten durch einen Verkauf generierten Umsatz angewendet, einschliesslich der Versandkosten. Da die Versandkosten zum Einkommen des Verkäufers beitragen, unterliegen sie ebenfalls der MWST.
Nein, dies ist keine Preiserhöhung. Es handelt sich um eine gesetzliche Anforderung, die sicherstellt, dass die MWST eingezogen und abgeführt wird. Ricardo erhebt den MWST-Betrag als Teil des Verkaufsprozesses, behält ihn jedoch nicht ein – er wird direkt an die zuständige Steuerbehörde weitergeleitet.
Durch die neue Plattformbesteuerung gilt Ihr Verkauf an den Käufer steuerlich als Verkauf an Ricardo und ist von der MWST befreit. Damit entfällt der Vorteil der Saldosteuersatzmethode. Sie können jedoch mit Ricardo eine schriftliche Vereinbarung treffen, um Ihre Verkäufe freiwillig mit MWST abzurechnen und Ihre Marge zu behalten über das Online-Formular.
Sobald das unterzeichnete Formular bei uns eingegangen ist, prüfen wir Ihre Angaben. Diese Prüfung dauert in der Regel einige Tage. Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre MWST-Information in Ihrem Ricardo-Nutzerprofil aktualisiert. Dort wird auch das Datum hinterlegt, ab dem die freiwillige MWST-Abrechnung gilt. Die Änderung kann frühestens mit der Umstellung des Ricardo-Accountings im Februar 2026 wirksam werden.
Das ist leider nicht möglich. Ricardo darf für Verkäufe, die unter die Margenbesteuerung fallen (z. B. Antiquitäten, Kunst, Sammlerstücke), keine Sondervereinbarung zur freiwilligen MWST-Abrechnung anbieten (Art. 24a Abs. 1 i.V.m. Art 48e MWSTV). Die Margenbesteuerung sieht ausdrücklich vor, dass nur die Handelsspanne der MWST unterliegt. Eine fiktive MWST-Abrechnung zwischen Verkäufer und Plattformbetreiber ist daher gesetzlich ausgeschlossen.