Ab dem 1. Januar 2025 treten neue gesetzliche Anforderungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer (MWST) in Kraft. Diese Änderungen basieren auf den Richtlinien der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für elektronische Plattformen. Alle Ricardo-Mitglieder, die Artikel auf der Plattform verkaufen, sind von dieser Änderung betroffen.
Worum geht es bei dieser Änderung?
Ricardo ist verpflichtet, die MWST auf Verkäufe an Käufer in der Schweiz und Liechtenstein einzuziehen und diese im Namen der Verkäufer an die ESTV abzuführen. Falls du die MWST bisher selbstständig abführst, übernimmt Ricardo diesen Prozess für dich und belastet dir den entsprechenden Betrag direkt auf der Plattform.
Ricardo ist ausserdem verpflichtet, auf Anfrage der ESTV Informationen über deine Aktivitäten auf Ricardo weiterzugeben, darunter:
- deinen Namen, deine Postadresse, E-Mail-Adresse und Website;
- die auf Ricardo erzielten Umsätze;
- die Art der angebotenen Waren.
Was bedeutet das für dich?
Du bist ein Verkäufer mit Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein und hast eine registrierte MWST-Nummer (deine Firma ist MWST-pflichtig)
Stelle sicher, dass du dein Ricardo-Konto überprüfst, um zu bestätigen, dass deine Firmeninformationen, insbesondere deine MWST-Nummer, korrekt und aktuell sind. Ab dem 1. Januar 2025 musst du die MWST für Verkäufe an inländische Käufer, die über Ricardo getätigt werden, nicht mehr selbst abführen – Ricardo übernimmt das für dich.
Hinweis: Wenn du bei deiner Anmeldung auf Ricardo ein privates Konto erstellt hast, aber eine Firma besitzt, die der MWST unterliegt, kontaktiere unseren Kundendienst, um auf ein gewerbliches Konto auf Ricardo zu wechseln.
Du bist ein Verkäufer mit Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein ohne registrierte MWST-Nummer (deine Firma ist nicht MWST-pflichtig)
Falls deine Firma nicht MWST-pflichtig ist, musst du dies in deinem Benutzerkonto angeben. In diesem Fall wird Ricardo keine MWST auf deine Verkäufe einziehen.
Stelle sicher, dass du regelmässig überprüfst, ob deine Verkaufstätigkeit MWST-pflichtig wird, d.h. ob dein gesamter unternehmerischer Umsatz die Schwelle von CHF 100’000.- überschreitet. Überschreitest du diese Schwelle, musst du eine MWST-Nummer beantragen und diese in deinem Benutzerkonto auf Ricardo angeben. Dies gilt auch, wenn du selbstständig tätig bist.
Hinweis: Wenn du ein privater Verkäufer bist, musst du nichts unternehmen.
Du bist ein Verkäufer mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz oder Liechtenstein
Ricardo ist verpflichtet, die MWST auf deine Verkäufe an inländische Käufer einzuziehen und diese im Namen der Verkäufer an die ESTV abzuführen. Dies gilt auch, wenn du keine Schweizer MWST-Nummer besitzt.
Da Ricardo die MWST für dich einzieht, benötigst du keine Drittanbieterdienste mehr, um die MWST-Vorschriften auf Ricardo einzuhalten.
Was sind die nächsten Schritte?
1. Überprüfe und aktualisiere deine Angaben:
- Logge dich in dein Ricardo-Konto ein.
- Gehe zu den Kontoeinstellungen und bestätige deine Firmeninformationen, deine MWST-Nummer (falls zutreffend) und deine IBAN.
- Stelle sicher, dass alle Daten korrekt und aktuell sind.
2. Überprüfe regelmässig deine Verkaufstätigkeit, um festzustellen, ob sie MWST-pflichtig ist. Dies gilt, wenn dein gesamter unternehmerischer Umsatz die Schwelle von CHF 100’000.- überschreitet. In diesem Fall musst du eine MWST-Nummer beantragen und sie in deinem Benutzerkonto auf Ricardo angeben. Wir werden dir ausserdem regelmässig E-Mail-Erinnerungen schicken, um diese Überprüfungen durchzuführen.
3. Erfahre mehr über die neuen gesetzlichen Anforderungen:
- Besuche die offizielle ESTV-Seite zu elektronischen Plattformen
- Informiere dich über die detaillierten Änderungen und wie du betroffen bist.
FAQ
Aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen ist Ricardo verpflichtet, sicherzustellen, dass die MWST für Verkäufe an inländische Käufer, die über die Plattform abgewickelt werden, eingezogen und an die ESTV abgeführt wird.
Die MWST wird als Prozentsatz basierend auf dem Produkttyp des verkauften Artikels berechnet und liegt in den meisten Fällen bei 8,1 %. Sie wird auf den Gesamtbetrag berechnet, der den Verkaufspreis des Artikels und die Versandkosten umfasst. Ricardo erhebt die MWST wie jede andere Verkaufsgebühr. Sie erscheint als separate Position in deinem Gebührenbereich und muss entsprechend bezahlt werden.
Bei einer Stornierung wird der berechnete MWST-Betrag vollständig zurückerstattet. Die Rückerstattung erscheint als separate Position in deiner Gebührenübersicht.
Nein, es sei denn, dein Umsatz überschreitet CHF 100’000.-. Überschreitest du diese Schwelle, musst du eine MWST-Nummer beantragen und sie in deinem Benutzerkonto auf Ricardo angeben. Dies gilt auch, wenn du selbstständig tätig bist.
Unvollständige oder veraltete Angaben können zu Verzögerungen oder Unterbrechungen bei der Verarbeitung deiner Verkäufe führen. Zudem könnten veraltete Informationen rechtliche Konsequenzen nach den neuen Vorschriften haben.
Ricardo überprüft die von Verkäufern bereitgestellten MWST-Angaben nicht, wie z. B. MWST-Nummern oder ob ein Verkäufer MWST-pflichtig ist. Es liegt in der Verantwortung jedes Verkäufers, sicherzustellen, dass diese Angaben korrekt und aktuell sind. Da Ricardo verpflichtet ist, diese Daten an die ESTV weiterzuleiten, verlassen wir uns auf die von den Verkäufern bereitgestellten Informationen.
Nein, Ricardo zieht die MWST nur auf Verkäufe ein, die mit Käufern abgeschlossen werden, die in der Schweiz oder Liechtenstein wohnhaft sind (sogenannte „inländische Käufer“).
Nein, das ist nicht möglich. Ricardo macht keine Ausnahmen in der Art und Weise, wie die MWST auf der Plattform gehandhabt wird.
Die MWST wird auf den gesamten durch einen Verkauf generierten Umsatz angewendet, einschliesslich der Versandkosten. Da die Versandkosten zum Einkommen des Verkäufers beitragen, unterliegen sie ebenfalls der MWST.
Nein, dies ist keine Preiserhöhung. Es handelt sich um eine gesetzliche Anforderung, die sicherstellt, dass die MWST eingezogen und abgeführt wird. Ricardo erhebt den MWST-Betrag als Teil des Verkaufsprozesses, behält ihn jedoch nicht ein – er wird direkt an die zuständige Steuerbehörde weitergeleitet.